Ernährungsberatung

Wir sind heute gut darüber informiert, wie „gesund essen“ geht. Häufig fehlt es aber an Ideen für die Umsetzung in den Alltag oder am Durchhaltevermögen für eine langfristige Veränderung. Genau an diesem Punkt möchte ich Sie unterstützen.

Ihre Ziele und Veränderungswünsche geben die Richtung an.

Ziel der Beratung ist die langfristige Umstellung Ihrer Ernährung, und zwar so, dass Sie mit Freude und Genuss damit leben können.

Es gibt nicht die „eine richtige Ernährung“ für alle, sondern wir erarbeiten gemeinsam Ihren persönlichen Ernährungsstil, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Ob Sie gesund sind oder an einer Erkrankung leiden, die eine Ernährungsumstellung braucht. Für Ihre besondere Lebenssituation biete ich Ihnen kompetentes Wissen, praxisnah und alltagstauglich vermittelt.

Ein neues Leben
können wir nicht anfangen,
aber täglich einen neuen Tag.

Henry David Thoreau

Präventive Ernährungsberatung z.B.

Abnehmen und Umstellen auf einen
gesunden Ernährungsstil

Vegetarische und Vegane Ernährung

Ernährungscheckup: Überprüfen der aktuellen Ernährungsweise

Gesund zunehmen

Ernährung von Freizeitsportlern

Ernährungsberatung im präventiven Bereich können Krankenkassen im Rahmen von „§ 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung“ bezuschussen. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation der Ernährungsfachkraft. Klären Sie vorher mit Ihrer Kasse, wie hoch der Zuschuss ist. Für Privatversicherte gibt es keine allgemein gültigen Angaben, bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Ernährungstherapeutische Ernährungsberatung bei Erkrankungen:

  • Adipositas
  • Metabolisches Syndrom
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Diabetes mellitus
  • Magen-Darm-Erkrankungen (v.a. Reizdarm, Obstipation, Divertikulose)
  • Lebensmittelunverträglichkeiten (Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Histaminunverträglichkeit, Zöliakie)

Individuelle Ernährungstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Voraussetzungen nach §43 SGB V bezuschusst. Es braucht eine ärztliche Anordnung (Notwendigkeitsbescheinigung) für die Ernährungstherapie mit Diagnose.

Folgende Vorgehensweise hat sich bewährt:

1. Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie an. Diese ist Voraussetzung für den Zuschuss.

2. Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse und fragen Sie nach einem Zuschuss. Evtl. verlang die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gerne erstelle.

3. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch.

Möglicher Ablauf der Ernährungsberatung

  • Erstgespräch mit Anamnese, Zielvereinbarung, Einweisung in das Ernährungsprotokoll

  • Auswertung Ernährungsprotokoll mit Analyse des Essverhaltens und ggf. Nährwertberechnung

  • Schritt für Schritt arbeiten an den Themen und Umsetzung der Ziele in den Folgeberatungen.

  • Abschluss: neues Essverhalten und Gewohnheiten sind stabil in ihrem Alltag integriert.

Ein neues Leben
können wir nicht anfangen,
aber täglich einen neuen Tag.

Henry David Thoreau